Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz[1] (BFSG) setzt der Gesetzgeber in Deutschland eine EU-Vorgabe um. Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen und auch Vereine, wenn sie digitale Dienstleistungen anbieten, zum Beispiel einen Online-Shop betreiben oder auch Tickets online verkaufen, diese Angebote „barrierefrei“ zu gestalten.

Denn Barrierefreiheit zielt nicht nur auf die Beseitigung physischer Barrieren ab, wie beispielsweise die Zugänglichkeit von Gebäuden durch Rampen, Aufzüge und breite Türen. Auch digitale Angebote sollen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen oder Minderungen des Seh- oder Hörvermögens nutzbar sind. Darüber hinaus bietet die Bereitstellung von Informationen in leicht verständlicher Sprache oder Gebärdensprache Möglichkeiten für eine sogenannte kommunikative Barrierefreiheit.

Das Gesetz, das am 25. Juni 2025 in Kraft getreten ist, sieht (noch) eine Freistellung von Kleinanbietern bis zu einer Bilanzsumme von zwei Millionen Euro vor, da die Einhaltung nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen soll. Damit sind wir als Verein, unser kleiner Online-Shop und auch die Seite der Naturgartentage (derzeit) außen vor.

Aber: Da die Umstellung gerade mit „gewachsenen“ Webseitenstrukturen aufwändig ist, Zeit in Anspruch nimmt und das Thema Barrierefreiheit auch das Image unseres Vereins prägt, beschäftigen wir uns schon jetzt damit. Außerdem: Sind unsere Webseiten barrierefrei, schneiden sie bei der Sichtbarkeit für Suchmaschinen deutlich besser ab.[2]

Einen ersten Schritt sind wir mit der Analyse des Ist-Zustandes bereits gegangen und haben erste Mankos aufgedeckt. Nun werden wir uns der schrittweisen Verbesserung unseres Angebotes widmen.

Es wird in den nächsten Wochen und Monaten einige Veränderungen auf unseren Webseiten geben, manche werden deutlich erkennbar sein, andere laufen im Hintergrund geradezu unsichtbar. Beispielsweise werden die Fotos mit beschreibenden Texten hinterlegt, was wir bei der Betrachtung der Fotos nicht bemerken. Für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen soll es zukünftig einfacher werden, die Schrift zu vergrößern. Zudem wird eine Vorlesefunktion integriert. Darüber hinaus wird eine zusätzliche Seite erstellt, auf der unsere Inhalte in leichter Sprache vermittelt werden.

Wir freuen uns jederzeit über ein Feedback, insbesondere von Personen, die Hilfstechnologien nutzen. Vielen Dank!

Mehr Informationen zum BSFG sind im Portal Barrierefreiheit der Bundesrepublik Deutschland zu finden https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-node.html oder auf der Informationsseite der ehrenamt24 Benefits GmbH https://www.ehrenamt24.de/blog/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-fuer-vereine-und-verbaende/ . Das Gesetz ist im Portal des Bundesamtes für Justiz nachzulesen: https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/index.html


[1] Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG)

[2] Quelle: Meine Vereinswelt, ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn

[1] Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG) [1] Quelle: Meine Vereinswelt, ein Unternehmensbereich der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Bonn

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