Gemeinsam für Mensch und Natur in NRW: Wiederherstellung von Natur als Chance nutzen
Der NaturGarten e. V. unterzeichnet folgende gemeinsame Erklärung mit dem NABU NRW und vielen weiteren Organisationen.
Wir, ein breites Netzwerk aus über 30 Verbänden, Institutionen, Unternehmen und Kirchen aus Nordrhein-Westfalen, bekennen uns zur gemeinsamen Verantwortung für den Schutz und die Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Deshalb fordern wir jetzt die entschlossene und kooperative Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) in Nordrhein-Westfalen. NRW vereint starke Industrie, produktive Landwirtschaft und Metropolräume mit vielfältigen Naturlandschaften – von den Mittelgebirgen der Eifel, des Siegerlands und Ostwestfalens über die Tiefebenen des Münsterlands und Niederrheins bis zu den urbanen Zentren an Rhein und Ruhr. Doch dieses Gleichgewicht ist akut bedroht: Der fortschreitende Biodiversitätsverlust, die Übernutzung von Böden und Gewässern, die Fragmentierung von Lebensräumen, der hohe Flächenverbrauch und die Folgen des Klimawandels gefährden unsere ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen. Trotz bisheriger Strategien und Maßnahmen ist der Zustand der Natur alarmierend. Weit über die Hälfte der europarechtlich geschützten Ökosysteme befinden sich in NRW in keinem guten Zustand. Auch außerhalb von Schutzgebieten verschlechtert sich die Lebensraumqualität in der Agrarlandschaft, Wäldern, Gewässern und Siedlungen kontinuierlich. Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) ist unsere historische Chance: Im August 2024 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten zeitgebundene und messbare Ziele für die Renaturierung von Ökosystemen gesetzt. Die W-VO schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen, um den fortschreitenden Verlust von Natur und Biodiversität wirksam aufzuhalten und ein Mindestmaß an Ökosystemdienstleistungen zu sichern. Wie die Ziele erreicht werden, entscheiden Bund und Länder in ihrer Maßnahmenplanung – dem nationalen Wiederherstellungsplan. Damit bleibt viel Raum für praxisnahe und regional angepasste Lösungen. Die Chancen für Mensch und Natur sind bei erfolgreicher Umsetzung der W-VO vielfältig, denn sie trägt u.a. bei zu
Biodiversitätsschutz: Renaturierung stärkt die Resilienz von Ökosystemen und bremst den Artenrückgang
Klimaschutz: Intakte Ökosysteme wie Moore, Wälder und Extensivgrünland leisten als natürliche Kohlenstoffspeicher einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz
Klimaanpassung: Abfederung von Hochwasserereignissen und Dürren sowie Abkühlung von Städten und Landschaften durch mehr Grünflächen und Stadtbäume
Ernährungssicherheit: Fruchtbare Böden und gesunde Bestäuberpopulationen sind Grundvoraussetzung für eine stabile und nachhaltige Landwirtschaft
Wasserverfügbarkeit: Mehr Wasserrückhalt in der Landschaft sichert Trinkwasserversorgung und landwirtschaftliche Erträge
Gesundheit und Tourismus: Attraktive Landschaften sind wichtige Erholungsräume, stärken die mentale Gesundheit und schaffen regionale Tourismusangebote
Renaturierung lohnt sich ökologisch und ökonomisch: Bis 2050 kann die Wiederherstellung von Ökosystemen in der EU laut Berechnungen der EU-Kommission einen Mehrwert von 1,8 Billionen Euro schaffen – ein Vielfaches der Investitionen. Auch auf europäischer und nationaler Ebene wird die W-VO von Unternehmen1, Wissenschaft2 und Verbänden3 gleichermaßen unterstützt. Laut einer repräsentativen Umfrage befürworten rund 85 % der Menschen in Deutschland die W-VO – parteiübergreifend und in allen Bundesländern. In NRW gibt es bereits viele erfolgreiche Renaturierungsprojekte. Diese Erfahrungen sollten wir nutzen, um jetzt Maßnahmen und Projekte umzusetzen, welche die W-VO-Ziele vorantreiben – noch vor dem nationalen Wiederherstellungsplan 2027.
Wir rufen die Landesregierung, Bezirksregierungen, Kreise, Städte und Gemeinden dazu auf, die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in NRW entschlossen, ambitioniert und partnerschaftlich voranzutreiben. Wir stehen bereit, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten und aktiv mitzugestalten. Für die Natur, für kommende Generationen und für ein zukunftsfestes, lebenswertes Nordrhein-Westfalen. Die Wiederherstellung der Natur ist eine gemeinsame Aufgabe – und eine gemeinsame Chance. Nutzen wir sie.
Hintergrund Die im August 2024 in Kraft getretene EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) ist das Ergebnis eines jahrelangen intensiven Verhandlungs- und Beteiligungsprozesses und wurde mit dem Votum Deutschlands im Europäischen Rat verabschiedet. Mit der W-VO haben sich die EU-Mitgliedstaaten zeitgebundene und messbare Ziele für einen besseren Zustand der Natur gesetzt. Die Verordnung definiert konkrete Wiederherstellungsziele – für geschützte Habitate, Arten und auch für alle Hauptlebensräume außerhalb von Schutzgebieten – und setzt außerdem konkrete Zielmarken für die Stärkung von Bestäuberpopulationen sowie unionsweite Ziele für frei fließende Gewässer und Baumpflanzungen. Die W-VO baut auf bestehenden EU-Richtlinien auf, und verleiht deren Umsetzung mit klaren Zeit- und Flächenvorgaben neuen Schub. Wie die Ziele erreicht werden, entscheiden die Mitgliedsstaaten in ihrer Maßnahmenplanung – dem nationalen Wiederherstellungsplan. Dessen Entwurf geht im September 2026 an die EU-Kommission. Ein Jahr später soll der Plan in die Umsetzung gehen. Die Umsetzung wird im Wesentlichen auf Landes-, Regional- und Kommunalebene vollzogen werden, denn Naturschutz ist in weiten Teilen Ländersache. In den kommenden Jahren wird die W-VO in NRW daher ein zentraler Anker für eine Trendwende im Biodiversitätsschutz sein.
Der NaturGarten e. V. unterzeichnet folgende gemeinsame Erklärung mit dem NABU NRW und vielen weiteren Organisationen.
Wir, ein breites Netzwerk aus über 30 Verbänden, Institutionen, Unternehmen und Kirchen aus Nordrhein-Westfalen, bekennen uns zur gemeinsamen Verantwortung für den Schutz und die Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Deshalb fordern wir jetzt die entschlossene und kooperative Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) in Nordrhein-Westfalen.
NRW vereint starke Industrie, produktive Landwirtschaft und Metropolräume mit vielfältigen Naturlandschaften – von den Mittelgebirgen der Eifel, des Siegerlands und Ostwestfalens über die Tiefebenen des Münsterlands und Niederrheins bis zu den urbanen Zentren an Rhein und Ruhr. Doch dieses Gleichgewicht ist akut bedroht: Der fortschreitende Biodiversitätsverlust, die Übernutzung von Böden und Gewässern, die Fragmentierung von Lebensräumen, der hohe Flächenverbrauch und die Folgen des Klimawandels gefährden unsere ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Grundlagen. Trotz bisheriger Strategien und Maßnahmen ist der Zustand der Natur alarmierend. Weit über die Hälfte der europarechtlich geschützten Ökosysteme befinden sich in NRW in keinem guten Zustand. Auch außerhalb von Schutzgebieten verschlechtert sich die Lebensraumqualität in der Agrarlandschaft, Wäldern, Gewässern und Siedlungen kontinuierlich.
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) ist unsere historische Chance: Im August 2024 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten zeitgebundene und messbare Ziele für die Renaturierung von Ökosystemen gesetzt. Die W-VO schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen, um den fortschreitenden Verlust von Natur und Biodiversität wirksam aufzuhalten und ein Mindestmaß an Ökosystemdienstleistungen zu sichern. Wie die Ziele erreicht werden, entscheiden Bund und Länder in ihrer Maßnahmenplanung – dem nationalen Wiederherstellungsplan. Damit bleibt viel Raum für praxisnahe und regional angepasste Lösungen. Die Chancen für Mensch und Natur sind bei erfolgreicher Umsetzung der W-VO vielfältig, denn sie trägt u.a. bei zu
Renaturierung lohnt sich ökologisch und ökonomisch: Bis 2050 kann die Wiederherstellung von Ökosystemen in der EU laut Berechnungen der EU-Kommission einen Mehrwert von 1,8 Billionen Euro schaffen – ein Vielfaches der Investitionen. Auch auf europäischer und nationaler Ebene wird die W-VO von Unternehmen1, Wissenschaft2 und Verbänden3 gleichermaßen unterstützt. Laut einer repräsentativen Umfrage befürworten rund 85 % der Menschen in Deutschland die W-VO – parteiübergreifend und in allen Bundesländern.
In NRW gibt es bereits viele erfolgreiche Renaturierungsprojekte. Diese Erfahrungen sollten wir nutzen, um jetzt Maßnahmen und Projekte umzusetzen, welche die W-VO-Ziele vorantreiben – noch vor dem nationalen Wiederherstellungsplan 2027.
Wir rufen die Landesregierung, Bezirksregierungen, Kreise, Städte und Gemeinden dazu auf, die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in NRW entschlossen, ambitioniert und partnerschaftlich voranzutreiben. Wir stehen bereit, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten und aktiv mitzugestalten. Für die Natur, für kommende Generationen und für ein zukunftsfestes, lebenswertes Nordrhein-Westfalen. Die Wiederherstellung der Natur ist eine gemeinsame Aufgabe – und eine gemeinsame Chance. Nutzen wir sie.
1 https://www.ournatureourbusiness.eu/
2 https://www.ufz.de/index.php?en=20939&pub_id=27979
3 https://www.dnr.de/sites/default/files/2025-07/250718_Verbaendeappell_WVO.pdf
Hintergrund
Die im August 2024 in Kraft getretene EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) ist das Ergebnis eines jahrelangen intensiven Verhandlungs- und Beteiligungsprozesses und wurde mit dem Votum Deutschlands im Europäischen Rat verabschiedet. Mit der W-VO haben sich die EU-Mitgliedstaaten zeitgebundene und messbare Ziele für einen besseren Zustand der Natur gesetzt. Die Verordnung definiert konkrete Wiederherstellungsziele – für geschützte Habitate, Arten und auch für alle Hauptlebensräume außerhalb von Schutzgebieten – und setzt außerdem konkrete Zielmarken für die Stärkung von Bestäuberpopulationen sowie unionsweite Ziele für frei fließende Gewässer und Baumpflanzungen. Die W-VO baut auf bestehenden EU-Richtlinien auf, und verleiht deren Umsetzung mit klaren Zeit- und Flächenvorgaben neuen Schub. Wie die Ziele erreicht werden, entscheiden die Mitgliedsstaaten in ihrer Maßnahmenplanung – dem nationalen Wiederherstellungsplan. Dessen Entwurf geht im September 2026 an die EU-Kommission. Ein Jahr später soll der Plan in die Umsetzung gehen. Die Umsetzung wird im Wesentlichen auf Landes-, Regional- und Kommunalebene vollzogen werden, denn Naturschutz ist in weiten Teilen Ländersache. In den kommenden Jahren wird die W-VO in NRW daher ein zentraler Anker für eine Trendwende im Biodiversitätsschutz sein.
Impressum
© 07/2026, Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V., Helmholtzstr. 19, 40215 Düsseldorf. www.NABU-NRW.de. Textentwurf: Dr. Heide Naderer
W-VO@NABU-NRW.de
Stand: Juli 2026