Das EU-Renaturierungsgesetz ist verabschiedet – jetzt beginnt die Umsetzung auf nationaler Ebene

Mit der mehrheitlichen Zustimmung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird der Weg frei für ein weltweit einzigartiges Gesetz zur Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen. Zugleich beginnt die nationale Umsetzung, die anspruchsvolle Herausforderungen bereithält. Das Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law – NRL) ist zentraler Baustein des europäischen Green Deal, mit dem die Staatengemeinschaft bis zur Jahrhundertmitte klimaneutral und ökologisch nachhaltig werden will.

Es ist erfreulich zu sehen, dass die Natur in den Fokus der Europäischen Union gerückt ist und rechtlich verbindliche Schritte unternommen werden, um sie zu schützen und wiederherzustellen.

Die Verordnung ist ein zentraler Bestandteil der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. Es ist das erste Gesetz, das konkrete zeitliche und flächenbezogene Ziele zur Wiederherstellung der Natur in der EU festlegt, aber auch Indikatoren, die die Zielerreichung messen. Ziel ist es, bis 2030 mindestens ein Fünftel der Land- und Meeresgebiete in der EU zu renaturieren und bis 2050 sämtliche Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen. Dazu gehören Maßnahmen wie das Wiedervernässen trockengelegter Moore, die naturnähere Gestaltung von Flüssen und Wäldern sowie die Wiederherstellung von Lebensräumen. Dazu sind spezifische rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für unterschiedliche Ökosysteme festgelegt. Dies soll nicht nur dem Naturschutz dienen, sondern auch einer langfristigen Bereitstellung wichtiger Ökosystemdienstleistungen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Mit der Verabschiedung beginnt die Arbeit in den Mitgliedsstaaten der EU. Für Deutschland bedeutet das, der EU-Kommission innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung einen nationalen Wiederherstellungsplan vorzulegen. In diesen Plänen soll erfasst sein, wie die Ziele und Verpflichtungen erreicht werden. Dazu muss der Zustand der Ökosysteme bewertet werden und es muss die Planung zur ihrer Wiederherstellung dargelegt werden. Dabei ist der Zeitraum bis 2050 abzudecken. Die Europäische Umweltagentur überwacht regelmäßig die Fortschritte bei der Umsetzung der Pläne auf der Ebene der Mitgliedstaaten und erstellt einen unionsweiten Bericht. Dazu bewertet sie ab 2030 alle drei Jahre die Berichte der Mitgliedstaaten.  

Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland sind es vor allem die Länder, die die Umsetzung des NRL planen und organisieren müssen. Der Bund wird hier ggf. koordinierend unterstützen. Die Finanzierung wird vorrangig aus den Landeshaushalten erfolgen, aber es werden auch Finanzmittel der Europäischen Union zur Verfügung stehen.

KNE-Publikation zum EU-Renaturierungsgesetz

Bereits im März hat das KNE eine Publikation veröffentlicht, die eine Übersicht über Gründe, Ziele und zentrale Regelungsinhalte des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur gibt und Antworten auf folgende Fragen liefert: Welche Gründe haben die Einführung des NRL veranlasst? Welche Ziele werden mit dem NRL angestrebt? Welche Anforderungen stellt das NRL an die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten?

[siehe https://www.naturschutz-energiewende.de/fachwissen/veroeffentlichungen/die-eu-verordnung-zur-wiederherstellung-der-natur-eine-einfuehrung-in-die-thematik/]

Eine wirksame Renaturierung in Deutschland
Die Renaturierung degradierter Ökosysteme ist eine Generationenaufgabe mit einem langen Zeithorizont. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) sowie die Wissenschaftlichen Beiräte für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) und für Waldpolitik (WBW) haben gemeinsam eine Stellungnahme für eine wirksame Renaturierungspolitik in Deutschland erarbeitet. Diese Stellungnahme gibt Empfehlungen, wie europäische und nationale Renaturierungsziele in der Praxis umgesetzt werden können und was in Deutschland erforderlich ist, um die Rahmenbedingungen für eine langfristige Renaturierungspolitik zu schaffen.

Vom Vorschlag zum Beschluss

Im Juni 2022 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für das NRL vor. Im Umweltrat am 20. Juni 2023 hatte sich unter den Mitgliedstaaten eine Mehrheit dafür gefunden. Während des Trilogs wurden aufgrund von Forderungen einiger Beteiligter deutliche Flexibilitäten und Ausnahmen in den ursprünglichen Vorschlag des NRL eingeführt. Am 22. November 2023 erhielt die Verordnung im Ausschuss der ständigen Vertreter die Zustimmung der Mitgliedstaaten. Im Februar 2024 hatten die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes ihre klare Zustimmung für dieses Vorhaben gegeben. Heute hat der EU-Umweltrat das Renaturierungsgesetz formell verabschiedet.

Mehr zum Thema
Ausgangspunkt „Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“

Fachkontakt
Rahel Weiland
Referentin für erneuerbare Energien und Naturschutz
+49 30 7673738-28
rahel.weiland@naturschutz-energiewende.de