Giftige Pflanzen

Insbesondere in Familiengärten, aber auch beim Bau von NaturErlebnisRäumen in Kindergärten, auf Schulhöfen und Spielplätzen verunsichert die Möglichkeit einer Vergiftung durch Pflanzen alle Beteiligten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine sehr informative Broschüre dazu aufgelegt: Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen! Darin heißt es unter anderem:

„ … Naturfreunde und Befürworter von Pflanzenvielfalt plädieren aus ökologischen wie pädagogischen Gründen für eine Erziehung zur Vorsicht. Kleine Kinder sollen lernen, dass unbekannte Früchte oder andere Pflanzenteile nicht einfach probiert werden dürfen, eben weil giftige Stoffe darin enthalten sein können. Ältere Kinder sollte man dann genauer über einzelne Pflanzen und die mit ihnen verbundenen Gefährdungen unterrichten. Es liegt auf der Hand, dass die Methode der Erziehung das Problem gründlicher angeht. Selbst wenn es möglich wäre, gifthaltige Pflanzen aus den öffentlichen Anlagen, in denen Kinder spielen, gänzlich zu entfernen, so fänden sich doch immer noch so genannte Giftpflanzen in privaten Gärten … oder in der natürlichen Landschaft rund um Dörfer und Städte. Der Umgang mit der Natur muss also in jedem Fall gelernt werden …“

Wir sind umgeben von giftigen Pflanzen: Nicht nur einheimische, sondern auch exotische und beliebte Zierpflanzen sind giftig, z.B. Lorbeerkirsche, Thuja, Weihnachtsstern, Oleander. Doch niemand würde auf
die Idee kommen, aus diesem Grund auf die Thujahecke zu verzichten! Zudem basiert auch unsere Ernährung auf vielen giftigen Pflanzen: Kartoffeln, Tomaten oder Bohnen sind nur in bestimmten Teilen oder gekocht ungiftig. Und dennoch fühlen wir uns von ihnen nicht gefährdet, denn wir haben gelernt, wie wir mit ihnen umgehen müssen.

So hat sich auch die Ständige Konferenz der Gartenbauamtsleiter beim Deutschen Städtetag sowie der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau gegen rigorose Vermeidung gewandt, da pädagogische und ökologische Ziele außer Acht gelassen würden. Sie plädieren deshalb dafür, nur vier wegen ihrer Früchte besonders auffallende Gehölzarten nicht an Spielplätzen zu pflanzen, da die Verwechslungsgefahr und die Gefährdung bei der oralen Aufnahme der Früchte zu groß ist: Goldregen (Laburnum), Pfaffenhütchen oder gewöhnlicher Spindelstrauch (Euonymus), Stechpalme (Ilex) und Seidelbast (Daphne). Phototoxische Pflanzen dürfen nicht verwendet werden, z. B. Ambrosia. Bei allen anderen Pflanzen müssen wir abwägen.

Die meisten Giftstoffe in Pflanzen bewirken nur eine schwache Giftigkeit und dienen dem Zweck, Fraßfeinde abzuwehren. Demzufolge schmecken sie bitter und werden in der Regel bei versehentlicher Aufnahme sofort wieder ausgespuckt oder bewirken Erbrechen. Das ist also eine sinnvolle Reaktion des Körpers auf diesen Stoff, da damit verhindert wird, dass das Gift in den Kreislauf gelangt. Außerdem haben viele der in den Erlassen bzw. Bekanntmachungen genannten Pflanzen gar keine oder kaum eine Bedeutung für die Beratungspraxis, wie aus den Statistiken der Giftinformationszentralen hervorgeht.

Das Verhalten eines einjährigen Kindes in einer Kita unterscheidet sich jedoch von dem eines 12-Jährigen auf einem öffentlichen Spielplatz enorm. Daher sollte man bei Spielgeländen für kleinere Kinder auch auf andere stark giftige Pflanzen, die auch bei geringer Aufnahme zu lebensbedrohenden Erkrankungen führen können, verzichten. Hierzu zählen Eisenhut (Aconitum napellus und vulparia), Fingerhut (Digitalis), Aronstab (Arum maculatum), Tollkirsche (Atropa belladonna), Herbstzeitlose (Colchicum autumnale), Eibe (Taxus baccata). In einem naturnahen Schulgelände können diese Pflanzen durchaus vorkommen. Schwach giftige Pflanzen können uneingeschränkt verwendet werden. Wir empfehlen, die Broschüre der DGUV und des Bundesinstituts für Risikobewertung im Zweifel zu Rate zu ziehen.

Auszug aus: Natur&Garten 3.21, NaturErlebnisRäume, Karin Stottmeister & Stefan Behr