Naturnahe Kleingärten sind Oasen des Lebens, schenken uns schmackhafte Lebensmittel und sind ein Hort für gesunde Erholung. Mit der Natur gärtnert es sich am besten und ist gar nicht schwer: Heimische Pflanzenvielfalt, Mulchen, Totholzhaufen, Trockenmauer usw. werten jeden Garten auf. Der Arbeitskreis bietet Hilfestellungen zur naturnahen Bewirtschaftung von Kleingärten an.
Die Kleingärten befinden sich im Wandel. Seit dem 01.03.2022 werden Kleingärten im Bundesnaturschutzgesetz genauso wie Flussauen, Grünzüge oder Wälder vor Bebauung geschützt und sind „zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße und hinreichender Qualität vorhanden sind, neu zu schaffen oder zu entwickeln“ (§ 6 Absatz 1). Der Schutz gilt aber nur für Kleingartenanlagen, die naturnah bewirtschaftet werden. Der Arbeitskreis zeigt auf, wie diese Ziele erreicht werden können. In vielen Kleingartenanlagen besteht beispielsweise dringender Handlungsbedarf für eine Neugestaltung der Gartenordnung, um naturnahe Gärten zu fördern und zu etablieren.
Tatsächlich gibt es große Unsicherheiten in vielen Kleingartenvereinen bei der Realisierung von naturnahen Gärten. Geht es doch um nicht weniger als traditionelle Ordnungsvorstellungen auf den Prüfstand zu stellen und zu zeitgemäßen Einsichten zu kommen.
Der Arbeitskreis unterstützt engagierte Naturgärtner*innen in den Kleingartenvereinen mit Rat und Infomaterial. Kommt es zu einem Konflikt mit dem Vorstand lohnt sich der Blick in das „Erste-Hilfe-Paket“ des Arbeitskreises.