Unter dem Titel „Gebietseigenes Saatgut – Chance oder Risiko für den Biodiversitätsschutz?“ erschien aktuell ein Thesenpapier, das die Umsetzung des § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes diskutiert.
Dieser § 40 sieht vor, dass bei Einsaaten und Anpflanzungen ausschließlich nur solche Pflanzen in der freien Natur ausgebracht werden, die „ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben“. Die Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Regelung und die Auswirkungen auf die Naturschutzpraxis werden in diesem Artikel umfassend beleuchtet. Aus den Unsicherheiten einerseits und den Gefahren für die Erreichbarkeit von Naturschutzzielen andererseits ergibt sich erheblicher Diskussionsbedarf.
Expert*innen stoßen hiermit eine reflektierte interdisziplinäre Debatte zur Berücksichtigung genetischer Vielfalt an. Aus ihrer Analyse leiten sie auch Lösungsmöglichkeiten ab, wie zielführende Regelungen gefunden werden können.
Lesen Sie die vollständige Arbeit in der Zeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ Nr. 04/2022.
Hier geht es zu unserem Symposium.
Unter dem Titel „Gebietseigenes Saatgut – Chance oder Risiko für den Biodiversitätsschutz?“ erschien aktuell ein Thesenpapier, das die Umsetzung des § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes diskutiert.
Dieser § 40 sieht vor, dass bei Einsaaten und Anpflanzungen ausschließlich nur solche Pflanzen in der freien Natur ausgebracht werden, die „ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben“. Die Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Regelung und die Auswirkungen auf die Naturschutzpraxis werden in diesem Artikel umfassend beleuchtet. Aus den Unsicherheiten einerseits und den Gefahren für die Erreichbarkeit von Naturschutzzielen andererseits ergibt sich erheblicher Diskussionsbedarf.
Expert*innen stoßen hiermit eine reflektierte interdisziplinäre Debatte zur Berücksichtigung genetischer Vielfalt an. Aus ihrer Analyse leiten sie auch Lösungsmöglichkeiten ab, wie zielführende Regelungen gefunden werden können.
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