FAQ

Wer kann einen Garten eintragen lassen?

Jedes Mitglied des NaturGarten e.V. kann seinen Garten eintragen lassen.

Welche Gärten können eingetragen werden?

Alle Arten von naturnahem Grün können eingetragen werden: Privatgärten, Balkone, Schaugärten, öffentliches Grün, Firmengelände oder Naturerlebnisräume. Der Garten muss Ihnen gehören, denn Sie müssen den Fragebogen für ihn ausfüllen können und die Möglichkeit haben, ihn zu öffnen.

Auch Schaugärten oder andere Anlagen von Gemeinschaften oder Kommunen (öffentliches Grün, Schulhöfe, Kindergärten usw.) können eingetragen werden.

Wie wird mein Garten auf der Landkarte eingetragen?

So tragen Sie Ihren Garten ein:

1.Gehen sie zur Seite https://naturgarten.org/wilde-gaerten/liste-und-karte-wilde-gaerten

2. Wenn Sie noch nicht eingeloggt sind – bitte einloggen.
3. Auf den Button „Eigene Gärten“ gehen und da den jeweiligen Garten zum editieren wählen oder neuen Garten anlegen (Button „Garten eintragen“)

So können Sie Ihren Garten der für den Aktionstag „offene Gartenpforte“ melden:
Im Formular die Option „Ich öffne meinen Garten auch für Besucher*innen“ aktivieren.
Danach wird die Option „An der offenen Naturgartenpforte teilnehmen.“ (unter Abschnitt Teilnahme Offene Gartenpforte) und die Zeit wählen, zu der der Garten besucht werden kann.

Achtung:
Änderungen werden nicht sofort sichtbar und müssen erst von der Redaktion freigegeben werden.
Melden Sie sich bitte erst wenn der Garten nach einer Woche noch nicht gelistet wird.

Welche Angaben soll ich zu meinem Garten machen?

siehe Eingabemaske. Schön wäre eine Kurzbeschreibung des Gartens mit ca. 6 aussagekräftigen Fotos.

Was passiert, wenn ich neue Fotos oder Texte hochladen möchte?

Das können Sie über die Mitgliederzugangsdaten machen.

Wie kann ich meine Eintragung löschen lassen?

Das können Sie über die Mitgliederzugangsdaten machen oder eine Mail an die Geschäftsstelle schicken.